Der Verein Karpfen pur Natur (KPN) ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Urban (Gemeinde Pfaffnau).
Die Aufgabe des Vereins besteht in der Wiederaufnahme der naturnahen Karpfenteichwirtschaft sowie in der fachgerechten und naturnahen Bewirtschaftung der Karpfenteiche nach dem Vorbild der zisterziensischen Tradition des Klosters St. Urban. Der Verein setzt sich für folgende Ziele ein:
Die Hauptaktivität des Vereins liegt im Gebiet zwischen Langete, Aare und Wigger. Der Verein arbeitet mit zielverwandten Organisationen und verschiedenen Akteuren zusammen.
Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen sein. Sie werden an der nächstfolgenden Mitgliederversammlung in den Verein aufgenommen.
Alle Mitglieder haben das Stimm- und Wahlrecht. Jedes Mitglied übernimmt die Pflicht, die Interessen des Vereins zu wahren und dessen Bestrebungen zu fördern.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Vereinsjahr ist jedoch der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Der Austritt wird nach Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber dem Verein genehmigt. Für den Austretenden besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Ein Mitglied kann durch die ordentliche oder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten das Gedeihen und Ansehen des Vereins schädigt. Dem Vollzug des Ausschlusses soll eine Aussprache vorausgehen. Ein Ausschluss kann auch ohne Angaben eines Grundes erfolgen (nach Art. 72 Abs. 1 und Art. 72 Abs. 2 ZGB)
Gönner/innen sind Freunde/innen des Vereins, die einen freiwilligen materiellen oder ideellen Beitrag für den Verein leisten. Sie haben kein Stimm- oder Wahlrecht.
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihr obliegen folgende Geschäfte:
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung hat unter Beilage der Traktandenliste schriftlich zu erfolgen. Sie ist den Mitgliedern mindestens zehn Tage vor der Versammlung zuzustellen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand oder durch einen Fünftel der Mitglieder einberufen werden. Es gelten die gleichen Fristen wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung. Statuten: Karpfen pur Natur (16.12.2006) 3 (3)
Anträge an die Mitgliederversammlung sind dem Vorstand zuhanden des/der Präsidenten/in fünf Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen. An der Mitgliederversammlung selbst gestellte Anträge können nur als erheblich erklärt und dem Vorstand zur Prüfung und Begutachtung überwiesen werden.
Stimmberechtigt sind alle an der Mitgliederversammlung anwesenden Aktiv- und Ehrenmitglieder, ebenso der/die Versammlungsleiter/in. Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Die Abstimmungen erfolgen offen mit Handmehr, sofern nicht die Mehrheit der Anwesenden eine geheime Abstimmung verlangt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ausgenommen sind die Fälle der Artikel 25, 26 und 27. Bei offenen Abstimmungen entscheidet bei Stimmengleichheit der/die Vorsitzende. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute Mehr, und im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Bei offenen Wahlen entscheidet bei Stimmengleichheit das durch den/die Vorsitzende/n zu ziehende Los.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem/der Präsidenten/in und mindestens zwei Mitgliedern. Die Gründungsorganisation Verein Lebendiges Rottal (VLR) kann mit einer Person vertreten sein. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des/der Präsidenten/in selbst.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Über Vorstandssitzungen wird Protokoll geführt.
Der Vorstand leitet den Verein und erledigt die laufenden Geschäfte. Er vertritt den Verein nach aussen. Der/die Präsident/in oder ein/e Vertreter/in leitet die Versammlungen und Vorstandssitzungen.
Der Vorstand besitzt diejenigen Befugnisse, welche nicht durch Gesetz, Statuten oder Reglemente anderen Organen vorbehalten sind. Der Vorstand kann Geschäfte und Aufgaben an Dritte übergeben. Vorbehalten bleibt das Recht der Mitgliederversammlung gemäss Artikel 10.
Rechtsverbindliche Unterschrift führt kollektiv zu Zweien der/die Präsident/in oder sein/e Stellvertreter/in zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand ist berechtigt, Ausgaben im Rahmen des Budgets zu tätigen. Für Vereinszwecke verfügt der Vorstand neben den budgetierten Ausgaben über eine Ausgabenkompetenz von CHF. 3’000.- pro Jahr. Statuten: Karpfen pur Natur (16.12.2006) 4 (4)
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechungsrevisoren/innen. Diese prüfen die Jahresrechnung und allfällige Spezialrechnungen und führen jährlich mindestens eine Revision durch. Sie stellen über die Rechnung zuhanden der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht und Antrag.
Nach Bedarf kann der Vorstand zu seiner Unterstützung Kommissionen und Fachgruppen einberufen. Diese bearbeiten in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand bestimmte Sachgebiete und unterstützen ihn in seiner Arbeit.
Die Einnahmen des Vereins bestehen zur Hauptsache aus:
Die Mitgliederbeiträge sind jährlich an der Mitgliederversammlung festzusetzen. Nach Prüfung der Verhältnisse kann der Vorstand wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderer wichtiger Gründe dem betroffenen Mitglied den Betrag während der massgeblichen Periode reduzieren oder gänzlich erlassen.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
Für die Änderung der Statuten ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig.
Im Falle einer Auflösung bedarf es einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung sowie dem Stimmenmehr von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Der Verein bleibt bestehen, solange mindestens sechs Mitglieder am Fortbestand festhalten. Im Falle einer Auflösung des Vereins sind dessen Vermögen und Inventar der Gemeinde Pfaffnau zur Verwahrung zu geben. Ein neu gegründeter Verein im Sinne von Artikel 2 dieser Statuten mit Sitz im Rottal kann auf das Vermögen und sämtliches Material zurückgreifen. Weder die Mitglieder Statuten: Karpfen pur Natur (16.12.2006) 5 (5) des aufgelösten noch jene eines neu gegründeten Vereins haben irgendwelchen persönlichen Anspruch auf dieses Vermögen. Wenn innert fünf Jahren kein neuer Verein mit ähnlichen Zielen gegründet wird, geht das gesamte Vermögen in den Besitz des Vereins Lebendiges Rottal (VLR) über.
Der Verein Karpfen pur Natur kann sich mit anderen Organsiationen gleicher Zielsetzungen zusammenschliessen. Den Entscheid darüber fällt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Der Verein ist gemeinnützig
Diese Statuten treten am Tag ihrer Annahme durch die konstituierende Versammlung in Kraft. Sie wurden an der Gründungsversammlung des Vereins in St. Urban (Gemeinde Pfaffnau) am 16. Dezember 2006 angenommen.
St. Urban, den 16. Dezember 2006